Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Wenn sich Pferdebesitzer beim Reiten verletzen, greift die private Unfallversicherung. Wenn Ihr Pferd jedoch Schäden an Dritten verursacht, kann das ziemlich teuer werden. Da Pferde sehr schreckhaft und damit oft unberechenbar sind, sollten Sie daher als Pferdebesitzer nicht auf die Pferdehalterhaftpflichtversicherung verzichten.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Kosten, die Ihr Pferd verursacht, zum Beispiel hohe Sach- und Personenschäden. Besonders Personenschäden können manche Menschen schnell in den Ruin treiben. Mit möglichen Deckungssummen von bis zu 50 Millionen Euro sind Sie mit der Pferdehaftpflicht in jedem Fall bestens abgesichert.

Gerne beraten wir Sie rund um den Leistungsumfang und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Pferdehalter. Sie möchten direkt ein Angebot? Füllen Sie ganz einfach und unkompliziert unser Formular aus und wir schicken Ihnen in Kürze ein unverbindliches Angebot.

    Art der Anfrage:

    Deckungssumme (Unter 148cm Stockmaß):

    Deckungssumme (Über 148cm Stockmaß):

    Ihre Daten






    Geburtsdatum*:

    Daten des Pferds

    Angaben zur Vorversicherung
    Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine gleichartige Versicherung?

    Wenn ja, bitte Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer angeben

    Ist / wird gekündigt durch:

    Angaben zur neuen Versicherung
    Versicherungsbeginn

    Versicherungsende

    Erteilung SEPA-Basislastschriftmandat
    Zahlungsempfänger Die Haftpflichtkasse VVaG, 64380 Roßdorf - Das Mandat wird nur dem Zahlungsempfänger erteilt, mit dem ein Vertrag geschlossen wird. Der Kontoinhaber erteilt je Vertrag ein Mandat.

    Mandatsreferenznummer: Ihre Mandatsreferenznummer erhalten Sie nachträglich.

    Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Lastschrifteneinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage im Voraus unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine angekündigt.

    Erteilung SEPA-Basislastschriftmandat:






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